.comment-link {margin-left:.6em;}

29 Juni 2006

 

Family Portrait - eine deutsche Übersetzung

Ein kleines Projekt, dass ich schon lange mit mir herum trage, habe ich umgesetzt. Die deutsche Übersetzung von Pinks Song "Family Portrait". Pink ist ein Trennungskind.

P!nk heißt eigentlich Alecia Moore. Wurde am 08.09.1979 in Doylestown, Philadelphia, USA geboren. Erkennungsmerkmal: pink gefärbte Haare.

Pink entstammt einer Familie irischer und deutscher Abstammung. Ihren Künstlernamen gab sie sich, da sie nach eigenen Aussagen in ihrer Kindheit schnell errötete. Als sie 9 Jahre alt war, trennten sich ihre Eltern, wodurch sich die Beziehung zu ihrer Mutter verschlechterte. Dies gipfelte darin, dass sie mit 16 Jahren aus deren Wohnung ausziehen musste. Nach eigenen Aussagen verbesserte sich hingegen das Verhältnis zu ihrem Vater. In dieser Zeit begann sie jedoch auch Drogen zu nehmen. Diesen schwor sie dann im Alter von 15 Jahren ab. Ihre Erfahrungen versuchte sie später in ihrem Song „Family Portrait“ zu verarbeiten.

Hier geht es zu Übersetzung.


12 Mai 2006

 

Starke Väter in NRW - neues Onlineportal

Starke Väter in NRW:

www.vaeter-nrw.de

Das neue Internetportal für Väter ist Online - Startschuss zum Tag der Familie. Das Portal wurde am 12.05.2006 vom Herrn Minister Armin Laschet, Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration in NRW, bei seinem Besuch beim Kölner Männer-Väter Forum, offiziell eröffnet. Die Seite enthält, in Form eines interaktiv gefächerten Kalenders, Angebote zur Bildung, zur Beratung und zur Arbeit mit Vätern in NRW.

Das Internet-Portal "vaeter-nrw.de" ist ein Projekt des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI NRW). Ansprechpartnerinnen beim MGFFI sind Eva Nagel und Anne Dietzel.

Der Gründungsvater vom Kölner Männer-Väter Forum, Martin Verlinden spricht, in Verbindung mit diesem Väter-Onlineportal, vom Höhepunkt seiner Karriere.

Martin Verlinden arbeitet für das SPI (Sozialpädagogisches Institut NRW- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -) und leitet das Projekt: Vernetzung von Bildungs- und Beratungsarbeit mit Männern und Vätern

Als Mitglied des Kölner Männer-Väter Forum betrachte ich persönlich dieses Onlineportal als einen ersten großen Meilenstein in der politischen Öffentlichkeit für Männer- und Väterarbeit. Es ist ja in der heutigen Zeit auch ein Novum, dass es einen Mann als Familienminister in Deutschland gibt. Dabei ist zu erwähnen, dass das Projekt von Martin Verlinden bei der Vorgänger Regierung Anfang 2005 initiiert wurde.

Ich gratuliere allen Beteiligten zu dieser großartigen Leistung.

Peter Lichtenberg, 12.05.2006 www.trennungskinder.de


 

Neues Belgisches Sorgerecht - erster Deutscher Text

Das eigentlich "revolutionäre" ist der einleitende Titel:

Gleichmäßig abwechselnde Beherbergung des Kindes wird das bevorzugte Modell

Mama und Papa teilen sich das Sorgerecht halbe-halbe

Von Gerd Zeimers

Nach der Zustimmung der Abgeordnetenkammer steht jetzt noch das grüne Licht des Senats aus, damit in unserem Land die Frage der Beherbergung der Kinder im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern neu geregelt wird.

Der Gesetzentwurf, der im März 2005 von Justizministerin Laurette Onkelinx (PS) hinterlegt worden war, war Gegenstand zahlreicher Debatten im Kammerunterausschuss »Familienrecht«. Ende März dieses Jahres wurde die Vorlage im Plenum mit 90 Stimmen (PS, SP.A, VLD, MR und Ecolo) bei 36 Gegenstimmen (CDH, CD&V und Vlaams Belang) verabschiedet. Außer bei einer faustdicken Überraschung im Senat, der noch vor der Sommerpause sein Fiat geben dürfte, wird die neue gesetzliche Regelung des Sorgerechts im Falle einer Ehescheidung vor Ende des Jahres in Kraft treten.

Dann wird das belgische Familienrecht, das ohnehin schon als eines der familienfreundlichsten gilt, um eine Maßnahme reicher sein, der für Kinder die beste aller Nach-trennungssituationen sein könnte. Dies meinen zumindest Experten.

Mama UND Papa

 

Vollständiger Text


29 April 2006

 

Das Fifty - Fifty Risiko: Aufruf an die Männer zum Zeugungsstreik!

Zeugt keine Kinder! Lasst euch nicht mehr für dumm verkaufen!

Das geplante Elterngeld ist nur ein Beispiel für eine Falle, in die schon viele Väter getappt sind! Denn Du wirst, mit oder ohne Elterngeld, Deine Kinder lieben lernen. Ganz tief im Herzen. Noch tiefer, als Du es Dir jetzt vorstellen kannst. Die Kinder werden Dir ans Herz wachsen, ein Teil Deines Herzen werden, in Deinem Herzen sein. Du wirst mit ihnen gewinnen und verlieren. Du wirst stolz auf sie sein. Sie werden Dich unbeschreiblich anlachen. Sie werden sich freuen wenn Du nach Hause kommst. Du wirst mit Ihnen lachen und weinen. Doch als Vater hast Du nach einer Trennung oder Scheidung kaum noch eine Chance, am Leben der Kinder teilzuhaben. Lass Dir nichts erzählen, denn die angeblichen Rechte für Dich stehen nur auf dem Papier. Diese Gesetze sind das Papier nicht wert! Und wenn eine Mutter will, wirst Du die Kinder gar nicht mehr sehen, die Kinder werden Dir aus dem Herzen gerissen! Und diese Schmerzen werden unbeschreiblich groß für Dich sein! Diese Schmerzen werden größer für Dich sein, als Du es Dir jetzt vorstellen kannst! Die Risiken und Chancen stehen 50:50, dass Du das so erleben wirst. Fast 50% aller geschlossenen Ehen werden heute geschieden.  Das Risiko, einen Krieg eines nicht gekannten Ausmaßes zu erleben, ist groß. In diesem Krieg wird mit Waffen gekämpft, die Du jetzt noch nicht kennst. Deine Phantasie reicht nicht dafür! Das Risiko, dass Du als Mann nach einer Trennung oder Scheidung als gewalttätig bezeichnet wirst, ist groß. Nach einer Trennung oder Scheidung wirst Du in großen Teilen der Öffentlichkeit automatisch zu den Unterhaltsflüchtigen zählen und Dich nie um die Kinder gekümmert haben.
Männer
- zeugt also keine Kinder! Ihr schadet euch sonst nur selbst!

Und das mit dem Zeugungsstreik ist ja eigentlich nicht Neues. Es wurde auch schon Einiges darüber geschrieben. Viele von euch Männern streiken ja schon. Allerdings unbewusst! Ich rufe zum bewussten Zeugungsstreik auf, weil es jedem bewusst werden muss, welches Risiko ein Mann eingeht, wenn er Kinder zeugt. Würdest Du 300.000 EUR investieren, wenn das 50 prozentige Risiko besteht, alles zu verlieren!? Gewiss, Geld kann man nicht mit Kindern vergleichen. Wie soll ich das Risiko sonst deutlich machen? Also schreibe ich noch mehr dazu. Und ich bin mir bewusst, dass ich mit diesem Aufruf als Frauenhasser verteufelt werde. Glaubt ihnen nicht! Ich weiß es besser!

Und wenn Du nicht heiratest und die Mutter der Kinder trennt sich von Dir, so wirst Du, nach einem geplanten Gesetz, weit mehr als 3 Jahre lang Unterhalt für die Mutter zahlen. Für das Kind sowieso. Und das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder bekommt Du nur, wenn die Mutter damit einverstanden ist, also in den meisten Fällen gar nicht. Auch wenn auf dem Gesetzespapier steht, dass Du ein Umgangsrecht haben solltest, glaube das nicht! Kein Gericht oder Gerichtsvollzieher wird ein Urteil zu Deinen Gunsten umsetzen. 
Männer
- zeugt also keine Kinder! Ihr schadet euch sonst nur selbst!

Und wie kannst Du Dir sicher sein, dass es auch tatsächlich ein Kind von Dir ist!? 10 bis 15% aller Kinder sind Kuckuckskinder! Das sind untergeschobene Kinder, bei denen in Wirklichkeit ein anderer der Vater ist. Und der Gesetzgeber plant, dass die preiswerte Methode, mit einem einfachen Gentest, die Vaterschaft feststellen zu lassen, unter Strafe gestellt werden soll. Die Alternative ist ein offizielles Gerichtsverfahren. Nur kostet ein offizieller Vaterschaftstest mit den Gerichtskosten locker 3.000,- EUR, wenn Du doch der Vater bist. So ein preiswerterer Gentest soll nur noch mit der Erlaubnis der Mutter durchgeführt werden können. Angeblich aus Verantwortlichkeit gegenüber dem Kind! Dabei geht es nur um die wirtschaftlichen Interessen der Mutter und des Staates. Solche Mütter dürfen ganz offiziell betrügen und werden vom Staat noch dabei unterstützt! Wenn ihr sicher gehen wollt:
Männer
- zeugt keine Kinder! Ihr schadet euch sonst nur selbst!  

Und wenn ihr verheiratet wart, so müsst ihr Unterhalt für die Mutter eurer Kinder zahlen, im schlimmsten Fall ein Leben lang. Ob sie arbeitsfähig ist oder nicht. Denn ihr werdet nur auf dem Papier geschieden. Denn Deine Geldbörse und Dein Konto gehören auch weiterhin Deiner Exfrau. Macht Dir das klar: Nach einer Scheidung müssen von Dir zwei Wohnungen und zwei Haushalte finanziert werden! In Deiner neuen Wohnung brauchst Du auch eine Waschmaschine und einen Herd. Was glaubst Du denn, was diese neuen Möbel kosten werden? Und Steuern musst Du wie ein Junggeselle zahlen! Den Unterhalt für die Kinder kannst Du nicht steuerlich geltend machen. Und die meisten Insolvenzen stehen im direkten Zusammenhang mit einer Scheidung.
Männer
- zeugt also keine Kinder! Ihr schadet euch sonst nur selbst!  

Und wer das nicht glaubt, der lese was ein Richter schon 1997 dazu sagte:
"... in unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."

Zitat eines Richters am OLG Bamberg Harald Schütz vom 10 Mai 1997 auf dem 49 Deutschen Anwaltstag - Amtsblatt 8+9/97 Seite 466-468, 1997

Männer - zeugt also keine Kinder! Ihr schadet euch sonst nur selbst!  

Und dieser Richter kannte das Gewaltschutzgesetz aus dem Jahre 2002 noch nicht. Denn seit diesem Gesetzt reicht die Behauptung Deiner Frau aus, dass Du Sie bedroht haben sollst und schon setzt die Polizei Dich auf die Straße! Ja, die Behauptung Deiner Frau, dass Du sie mit Schläge bedroht haben sollst, reicht! Die Unschuldsvermutung ist aufgehoben! Deiner Frau wird geglaubt! Selbst wenn es Dein eigenes Haus aus Deiner Erbschaft sein sollte! Und wenn Deine Frau Dich schlägt, so wird Dir keiner glauben. Nur wenn Du Dich wehrst - dann war das keine Selbstverteidigung sein, dann ging die Gewalt von Dir aus. Egal wie, Du hast kaum noch eine Chance die Kinder zu sehen und Du darfst den vollen Unterhalt zahlen. Im schlimmsten Fall droht Dir Obdachlosigkeit. Übrigens 85% aller Obdachlosen sind Männer! Männer - zeugt also keine Kinder! Ihr schadet euch nur selbst!

Männer, wenn ihr Kinder zeugt, so droht euch

Männer - zeugt also keine Kinder! Ihr schadet euch sonst nur selbst!  

Nur euch selbst?

Nein, ihr fügt den Kindern auch noch Schaden zu.

Denn nach einer Trennung oder Scheidung leiden viele  Kinder ihr Leben lang an:

Benutzt immer Kondome oder besser, lasst euch sterilisieren!

Männer - zeugt keine Kinder! Ihr schadet euch nur selbst und den Kindern!

Ein Streik für mehr Gerechtigkeit für Väter und Kinder!

Peter Lichtenberg
www.trennungskinder.de

 


13 Oktober 2005

 

Samenspender muss Unterhalt für Kinder zahlen

Stockholm: Dumm gelaufen: Ein Samenspender in Schweden muss Unterhalt für drei Kinder zahlen, die mit seinem Sperma gezeugt wurden. Das hat ein Gericht entschieden. Der Mann hatte Sperma für ein lesbisches Paar gespendet. Als sich die Frauen trennten, zog die biologische Mutter vor Gericht und stellte Unterhaltsansprüche an den Mann. ------------------------------------------------------------------------------------------- Mein Komentar: Und wieder hat sich hier Niemand Gedanken über die Kinder gemacht. Weder die beiden Frauen noch der Mann. Alle haben den Kindern gegenüber unverantwortlich gehandelt.

27 September 2005

 

Zwangsweise Durchsetzung eines vergleichsweise vereinbarten Umgangsrechts

Die von den Parteien im Wege des Vergleichs getroffene Umgangsrechtsregelung, die mit Zustimmung des Gerichts erfolgt ist und die ausdrücklich als zwangsweise durchsetzbare Verfügung (§ 33 FGG) bezeichnet wurde, stellt einen zur Vollstreckung geeigneten Titel dar.Besteht ein konkreter Anlass zur Annahme, dass die Umgangsrechtsregelung von einem Elternteil nicht eingehalten wird, kann das Gericht die Verhängung eines Zwangsgeldes androhen und bei einem tatsächlichen Verstoß auch ein Zwangsgeld oder Ersatzhaft verhängen. Liegen diese Voraussetzungen vor, bedarf es keines erneuten Verfahrens über die Durchsetzung des Umgangsrechts. Beschluss des OLG Köln vom 18.02.2005 4 WF 24/05 OLGR Köln 2005, 269

 

BGH zu Anforderungen an Adoption durch Stiefvater

Nach § 1741 Abs.1 S.1 BGB ist die Annahme als Kind nur zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient. Eine Adoption setzt zudem die Einwilligung beider Elternteile voraus. Steht das Sorgerecht allein der Mutter zu, kann das Vormundschaftsgericht gemäß § 1748 Abs. 4 BGB die verweigerte Einwilligung des leiblichen Vaters ersetzen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs reicht hierfür allerdings nicht aus, dass ein Unterbleiben der Adoption unverhältnismäßige Nachteile für das Kind zur Folge hätte und bei Abwägung der Interessen des Kindes mit denen des Vaters die Interessen des Kindes überwögen.Vielmehr kann ein Stiefvater ein Kind nur dann gegen den Willen des leiblichen Vaters adoptieren, wenn dies ganz erhebliche Vorteile für das Kind bietet. Ob ein solcher Vorteil vorliegt, muss für jeden Einzelfall mittels einer Abwägung der Interessen des Kindes und seines leiblichen Vaters entschieden werden.Urteil des BGH vom 23.03.2005 XII ZR 10/03 Pressemitteilung des BGH

03 September 2005

 

VÄTER-BOARDING-HAUS MÜNCHEN e.V.

Bedingt durch die stets wachsende Zahl von Scheidungen und die damit verbundenen Einzelschicksale für Väter und deren Kinder, will das Väter - Boarding - Haus Zufluchtstätte und Ansprechpartner für die durch Trennung betroffenen Väter sein. Trennung vom Partner heißt für die betroffenen Väter oftmals auch die Trennung von ihren Kindern, weshalb gerade der Erhalt der gelebten Vaterschaft vom Väter-Boarding-Haus an oberster Stelle angesiedelt ist. Mehr unter dem Link...

20 August 2005

 

Reportage über Kuckuckskinder "umgekehrt"

Hier eine neue Medienanfrage: Antworten sind nur sinnvoll, wenn die beschriebene Situation zutrifft. Bitte in diesem Fall kurze Beschreibung und Kontaktdaten angeben und senden an: presseservice@vafk.de <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< Lieber Väteraufbruch,Vielen Dank für Ihre Kooperation und das nette und informative Vorgespräch:Unsere Frauenzeitschriftsucht für eine Reportage über KUCKUCKSKINDER einen LEIBLICHEN VATER, der erst nach langer Zeit erfahrenhat, dass er eine (erwachsene) TOCHTER hat. Es soll die Perspektive der Tochter und des Vaters portraitiert werden, diesich gefunden haben. Die Tochter (zwischen 25 und 45 Jahre alt) und natürlich auch der leibliche (betroffene) Vater sollten zu einem Interviewbereit sein.

This page is powered by Blogger. Isn't yours?